Bedingungen zu Foto-/Videoaufnahmen und Stornierung/Kostenerstattung – Dance Camp 2025
Foto-/Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung zum Dance Camp akzeptiert ihr folgende Bedingungen zum Thema Foto-/Videoaufnahmen:
- Für die Teilnehmenden ist es grundsätzlich erlaubt Foto- und Videoaufnahmen während des Dance Camps zu tätigen. Diese sind jedoch nur für den privaten/persönlichen Gebrauch zulässig!
- Um den Trainingsbetrieb nicht zu stören/aufzuhalten, sind während allen Trainingseinheiten keine Videoaufnahmen zulässig! Am Ende der jeweiligen Einheit werden euch die Trainerinnen und Trainer genug Zeit geben, das Erlernte noch einmal auf Video aufzunehmen.
- Der Dance Camp-Organisation ist es erlaubt jederzeit während des Dance Camps Fotos und Videos zu Promotions- und Werbezwecken für das Dance Camp aufzunehmen.
- Mit der Anmeldung zum Dance Camp erteilen die Teilnehmenden der Dance Camp-Organisation die uneingeschränkte Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos, Videos oder Ausschnitten davon, auf Plakaten, Werbung bzw. im Internet-Auftritt und den Social-Media-Kanälen des NWRRV oder der Quibbles Xanten auf denen er/sie und/oder sein Tanzpartner bzw. seine Tanzpartnerin dargestellt ist.
Stornierung des Dance Camps / Kostenerstattung / “Tausch” von Teilnehmenden
Es kommt immer mal vor, dass jemand (kurzfristig) die Dance Camp-Teilnahme absagen muss. Bitte habt Verständnis dafür, dass die Dance Camp-Organisation mit Kostenaufwand verbunden ist und wir nur mit einer gewissen finanziellen Sicherheit das Dance Camp planen und organisieren können. Dazu gehört auch, dass wir (kurzfristige) Ausfälle/Stornierungen finanziell “auffangen” müssen.
Mit der Anmeldung zum Dance Camp akzeptiert ihr folgende Bedingungen zu einer Stornierung:
- Eine Stornierung des Dance Camps mit voller Kostenerstattung ist grundsätzlich nur bis zum Tag vor dem Anmeldeschluss, also nur bis zum 16.01.2025, möglich.
- Nach dem 16.01.2025 und bis zum 15.02.2025 können wir nur Stornierungen akzeptieren, die aus gesundheitlichen oder dienstlichen Gründen erfolgen. In einem solchen Fall benötigen wir als begründete Unterlage ein ärztliches Attest (im Original) bzw. eine offizielle dienstliche Bescheinigung (mit Unterschrift des Arbeitgebers – im Original).
Die Kostenerstattung erfolgt in diesem Fall in Höhe von 50% des gezahlten Gesamtbetrages. - Bei Stornierungen, die nach dem 15.02.2025 aus gesundheitlichen oder dienstlichen Gründen erfolgen (gleiche Bedingungen wie unter Punkt 2.), ist eine Kostenerstattung von 25 % des gezahlten Gesamtbetrages möglich.
- Bei Stornierungen, die nicht aus gesundheitlichen oder dienstlichen Gründen erfolgen, kann grundsätzlich nur der Betrag für die Mittags- und Abendverpflegungen in Höhe von 7 € pro Person und Mahlzeit zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung des Dance Camp-Teilnahmebetrages (z.B. das “Komplettangebot”) kann nicht erfolgen, da damit gleichzeitig die Finanzierbarkeit und Durchführung des gesamten Dance Camp auf dem Spiel steht.
- Neben einer Stornierung ist auch die “Übertragung” bzw. der “Tausch” der Teilnahme auf andere Personen möglich. In diesem Fall benötigt die Dance Camp-Organisation jeweils eine Mail der zu streichenden und der zu ersetzenden Person(en). Die “Übertragung” der gebuchten Level/Gruppe und Verpflegung erfolgt in diesem Fall 1:1 wie bei der ursprünglich Buchung der Teilnahme.
Wir bitten um Verständnis, dass die finanzielle Erstattung in diesem Fall nicht über die Dance Camp-Organisation erfolgen kann, sondern unter den beteiligten Personen auf privater Basis durchgeführt werden muss. - Aus organisatorischen Gründen kann bei einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Dance Camp-Start keine Kostenerstattung mehr durchgeführt werden.